Landeshundegesetz NRW - Sachkundenachweis für Hunde 20/40
Seit dem 18. Dezember 2002 gilt in NRW das Landeshundegesetz.
Danach ist zur Haltung von bestimmten Rassen und großer Hunde
der Nachweis der Sachkunde zwingend vorgeschrieben.
Ich bin autorisierte Tierärztin und zuständig für Hundehalter mit
den bestimmten Rassen und großen Hunden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an mich wenden.
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